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Bund-Neumann-beglaubigte Ãœbersetzungen
Beglaubigte Ãœbersetzungen
Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.
Wenn Sie eine Übersetzung für ein Amt oder eine öffentliche Einrichtung benötigen, kann ich als Urkundenübersetzerin das von ihnen zur Verfügung gestellte Dokument übersetzen und beglaubigen.
Ich verfüge über eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Übersetzens von juristischen Fachtexten, unabhängig von deren Umfang und Rechtsbereich. Dabei habe ich mich besonders spezialisiert auf:
• Geburtsurkunden und Heiratsurkunden
• Reisepässe und andere Ausweisdokumente
• Verträge und Vereinbarungen
• Vorladungen, Schriftsätze, Gerichtsentscheidungen
• eidesstattliche Erklärungen, Affidavits und Bescheinigungen
• Testamente und Vollmachten
• Leistungsnachweise, Zeugnisse
• Kontoauszüge und Unterlagen zur Einbürgerung oder dem Asylverfahren
• Konkursunterlagen und sonstige Dokumente
Es wird in diesem Zusammenhang garantiert, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen innerhalb und außerhalb Deutschlands bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt werden.
Ihre Dokumente können auf verschiedenen Wegen zu mir gelangen:
• entweder Sie nutzen das Online-Verfahren, d.h. Sie scannen das Originaldokument ein und schicken es mir einfach per E-Mail an: margret_neumann@t-online.de
• oder Sie kommen mit dem Originaldokument persönlich vorbei und vereinbaren gleich einen Abholtermin
• oder Sie schicken eine Kopie des Dokuments per Post an: Margret Neumann, Jägerstr. 17c, D-76227 Karlsruhe
Sprachen
Übersetzer Visitenkarte
Firma: | Bund-Neumann-beglaubigte Ãœbersetzungen |
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Ansprechpartner: | Bund-Neumann Ãœbersetzungen |
Straße, Nr.: | Jägerstr. 17c |
PLZ: | 76227 |
Ort: | Karlsruhe |
Land: | Deutschland |
Telefon: | 0721-492765 |
Telefax: | 0721-4763860 |
Homepage: | www.uebersetzungen-Tabo-Karlsruhe.de |